Corona – Ab heute gilt die Alarmstufe

Sobald die Anzahl der Corona-Intensivpatient*innen in Baden-Württemberg an zwei Werktagen in Folge auf über 390 steigt, greift am Folgetag automatisch die Alarmstufe der Landesregierung. Dies wird aller Voraussicht nach am morgigen Mittwoch, 17. November 2021, der Fall sein. Während sich für immunisierte Personen nichts ändert, sieht die aktuelle Corona-Verordnung bzw. die Corona-Verordnung Sport für nicht-immunisierte, d.h. weder geimpfte noch genesene Personen, weitere Einschränkungen vor.

Für Amateur-Spieler*innen gilt in der Alarmstufe sowohl im Trainings- als auch Wettbewerbsbetrieb: 3G+ (mit PCR-Test) im Freien, 2G im Innenraum. Auch Schiedsrichter*innen unterliegen diesen Vorgaben. Zuschauer*innen ist der Zutritt zu Veranstaltungen in der Alarmstufe nur mit 2G-Nachweis gestattet, ausdrücklich gilt dies auch für Fußballspiele im Freien.

Ausnahmen für Beschäftige im Spiel- und Trainingsbetrieb
„Beschäftigte“ im Sinne der Verordnungen, d.h. Vereins-Trainer*innen (auch ehrenamtlich tätige) und Vertragsspieler*innen, profitieren im Spiel- und Trainingsbetrieb von einer Ausnahmeregelung: Für sie genügt der Nachweis eines negativen Antigen-Schnelltests sowohl im Freien als auch in Innenräumen.
Alle Schüler*innen werden weiterhin wie immunisierte Personen behandelt. Personen unter 18, die nicht mehr zur Schule gehen, müssen in der Alarmstufe lediglich einen Antigen-Schnelltest vorlegen.

Bestätigungen der Gastvereine über ein Formular weiterhin möglich
Auch in der Alarmstufe werden die Heimvereine ihrer Prüfpflicht bereits dann gerecht, wenn die Gastvereine auf dem von uns mit dem Kultusministerium abgestimmten, bereitgestellten Formular bestätigen, dass die jeweiligen Vorgaben erfüllt sind. Es bleibt den Heimvereinen überlassen, ob sie dieses Angebot zur Vereinfachung annehmen oder individuelle Kontrollen durchzuführen. Die formularmäßige Bestätigung ist lediglich ein Angebot zur Reduzierung des Kontrollaufwands. Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass wahrheitswidrige Angaben erhebliche rechtliche Konsequenzen haben können.

Spielbetrieb auch in der Alarmstufe
Auch in der Alarmstufe soll der Spielbetrieb im SBFV aufrechterhalten werden. Über den konkreten Umgang mit möglicherwiese vermehrten Spielabsagen, Nichtantritten oder weiteren möglichen Auswirkungen der Alarmstufe auf den Spielbetrieb werden die zuständigen Gremien des SBFV in dieser Woche noch beraten und entscheiden. Weitere Informationen werden wir veröffentlichen, sobald diese feststehen.

Dr. Christian Dusch, Vizepräsident und Vorsitzender des Verbandsspielausschusses: „Wir wissen, dass diese Regelung in der Praxis bedeutet, dass nur noch Geimpfte und Genesene ohne erheblichen Aufwand am Spiel teilnehmen können. Dennoch halten wir es für richtig, den Spielbetrieb für die Mehrheit unserer geimpften Fußballer*innen, Funktionäre, Schiedsrichter*innen und Zuschauer*innen weiter zu ermöglichen. Wir hoffen sehr, dass sich die Lage in den Krankenhäusern schnell entspannt und wieder alle auf den Sportplatz kommen dürfen. Der entscheidende Schlüssel dazu ist die Impfung. Deshalb erneuern wir unseren Aufruf vom Juli: “Lassen Sie sich impfen – lasst Euch impfen! “

Unabhängig von der Stufe gilt für alle Personen mit typischen COVID-19-Symptomen nach wie vor ein generelles Zutritts- und Teilnahmeverbot. Die 3G, 3G+, 2G-Kontrolle sowie die Dokumentation der Kontaktdaten aller sich auf dem Sportgelände befindlichen Personen sowie das Tragen einer medizinischen Maske in geschlossenen Räumen sind nach der Corona-Verordnung des Landes BW weiterhin verpflichtend. Weitere Details und Hilfestellungen finden Sie auf unserem Corona-Infoportal.

Quelle: Südbadischer Fussballverband

Teile diesen Beitrag gerne mit deinen Freunden