Freundschaftsspiele wieder möglich

Die Fußballverbände in Baden-Württemberg streben weiterhin an, den Spielbetrieb wie geplant wieder aufzunehmen – soweit erforderlich auch unter den aktuellen Bedingungen der Alarmstufe II. Ob das möglich sein wird, hängt von der Entwicklung der pandemischen Lage und insbesondere von den dann geltenden Regelungen ab. Vor diesem Hintergrund werden ab sofort wieder Freundschaftsspielen zur Vorbereitung auf die Rückrunde vom Verband zugelassen und mit Schiedsrichtern besetzt.

Zur Durchführung der Spiele sind die jeweils gültigen Regelungen der Corona-Verordnung bzw. der Corona-Verordnung Sport des Landes Baden-Württemberg zu beachten. Die aktuell gültigen Regeln finden sie im Infomailing vom 13. Januar 2022 oder auch in unserem Corona-Infoportal unter  www.sbfv.de/coronavirus

In Bezug auf die Durchführung von Spielen weisen wir insbesondere auf folgende Regelungen hin:

  • Für Freundschaftsspiele im Freien benötigen alle Spieler*innen sowie das Funktionspersonal (Trainer*innen, Betreuer*innen usw.) und Schiedsrichter*innen einen 2G-Nachweis.
  • Schüler*innen bis 17 Jahre sind im Hinblick auf die Sportausübung im Freien weiterhin von 2G ausgenommen und müssen lediglich einen Schülerausweis o.ä. vorlegen.
  • Für den Zutritt zu geschlossenen Räumen (bspw. Umkleidekabinen) und die Sportausübung in der Halle gilt 2G-Plus.
  • Für Zuschauer*innen gilt 2G-Plus und die maximale Zuschauerzahl ist begrenzt auf 500 Personen.
  • In Innenräumen gilt außerdem eine FFP2-Maskenpflicht, d.h. Personen ab 18 Jahren müssen eine FFP2- oder vergleichbare Maske tragen. 
  • Darüber hinaus besteht weiterhin die Pflicht zu Erstellung und Umsetzung eines Hygienekonzepts durch den „Heimverein“.

Nach wie vor ist der Heimverein für die Einhaltung der Vorgaben der Corona-Verordnung bzw. Corona-VO Sport verantwortlich, dies gilt insbesondere auch für Kontrolle der 2G-, bzw. 2G-Plus-Nachweise. 

Alle Vorgaben finden Sie auch kompakt zusammengefasst in der Übersicht des Kultusministeriums: https://km-bw.de/,Lde/startseite/sonderseiten/corona-verordnung-sport

* Ausnahmen zu 2G-Plus:  Personen mit einer Booster-Impfung sind von der Testpflicht bei der 2G-Plus-Regelung ausgenommen. Dies gilt auch für Geimpfte mit abgeschlossener Grundimmunisierung, wenn seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung mindestens 14 Tage und nicht mehr als drei Monate vergangen sind, sowie für Genesene, deren Infektion nachweislich maximal drei Monate zurückliegt.

Quelle: Südbadischer Fussballverband

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