Weiterhin 3G im Sport

Auf der Grundlage des geänderten Infektionsschutzgesetzes wurden die CoronaVO und die CoronaVO Sport angepasst und am 18. März 2022 notverkündet. Die Änderungen sind bereits zum 19. März 2022 in Kraft getreten.

Die CoronaVO sieht nun kein Stufensystem mehr vor und enthält keine Regelungen mehr, die von dem Erreichen der Basis, Warn- oder Alarmstufe abhängen. Deshalb kann auch die Corona-Verordnung Sport nicht mehr auf diese Stufen Bezug nehmen, was weitere Anpassungen erforderlich machte.

Folgende Regelungen für einen Übergangszeitraum, der zunächst bis zum 2. April gilt, sind für den Sport von besonderer Bedeutung:

  • Für den Zutritt zu Sportstätten für die Ausübung von Sport und den Besuch von Sportveranstaltungen gilt weiterhin grundsätzlich 3G für alle Beteiligten (Spieler*innen, Trainer*innen, Zuschauer*innen, Funktionsteams etc.). Die Ausnahmen für unter 6-jährige Kinder, sowie für Schüler*innen bleiben bestehen.
  • Es gilt weiterhin generell in geschlossenen Räumen die Maskenpflicht. Personen ab 18 Jahren müssen weiterhin eine FFP2- oder vergleichbare Maske tragen. Im Freien muss eine medizinische Maske getragen werden, wenn das Abstandsgebot nicht dauerhaft eingehalten werden kann.
  • Die bisherigen Vorgaben zur maximal zulässigen Auslastung und Personenobergrenzen bei Veranstaltungen wurden aufgehoben.
  • Hygienekonzepte sind weiterhin erforderlich, dem örtlich zuständigen Gesundheitsamt allerdings nur auf Verlangen vorzulegen.

Quelle: Südbadischer Fussballverband

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